Impressum und rechtliche Informationen
ABS Abschleppdienst
Brunnenwiesenstrasse 32
8305 Dietlikon
Schweiz
Telefon: +41 44 888 20 00
E-Mail: info@abs-abschleppdienst.ch
ABS Abschleppdienst GmbH
Eintragung im Handelsregister
Handelsregisteramt Zürich
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ABS Abschleppdienst Marinescu, Brunnenwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Dienstleistungen der ABS-Abschleppdienst Marinescu im Zusammenhang mit der Entfernung, Sicherstellung, Verwahrung, Herausgabe sowie der Durchsetzung von Forderungen betreffend unbefugt abgestellte Fahrzeuge auf privaten Grundstücken.
Sie gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, welche ABS-Abschleppdienst Marinescu mit der Durchsetzung des Besitzesschutzes beauftragen, insbesondere Grundstückeigentümer, Mieter, Pächter, Liegenschaftsverwaltungen, Immobiliengesellschaften, Center-Managements sowie gewerbliche und institutionelle Auftraggeber.
Diese AGB gelten auch für elektronisch erteilte Aufträge (Online-Formulare, E-Mail oder andere digitale Kommunikationsmittel).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme und verbindliche Zustimmung zu diesen AGB.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, zur Durchsetzung des Besitzesschutzes berechtigt zu sein.
ABS-Abschleppdienst Marinescu handelt im Rahmen des gesetzlichen Besitzesschutzes im Auftrag des Berechtigten.
Die Entfernung unbefugt abgestellter Fahrzeuge erfolgt gestützt auf:
Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs stellt eine Besitzesstörung dar.
Vor jeder Entfernung wird geprüft, ob:
Als mildere Mittel gelten ausschliesslich:
Eine weitergehende Halterermittlung ist nicht geschuldet.
Behörden dürfen Personendaten, insbesondere Telefonnummern, aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen grundsätzlich nicht an Private herausgeben.
Jeder Einsatz wird vollständig dokumentiert. Die Dokumentation umfasst insbesondere:
Die Dokumentation dient als Beweismittel im Streitfall.
Das abgeschleppte Fahrzeug wird der zuständigen Polizeibehörde gemeldet.
Der Fahrzeughalter bzw. Lenker haftet gemäss Art. 41 OR für sämtliche durch die Besitzesstörung verursachten Kosten. Hierzu zählen insbesondere:
Der Auftraggeber tritt sämtliche aus der Besitzesstörung entstehenden Ansprüche gegenüber dem fehlbaren Fahrzeughalter oder Lenker gemäss Art. 164 ff. OR an ABS-Abschleppdienst Marinescu ab.
Die Abtretung umfasst Haupt- und Nebenforderungen einschliesslich Verzugszinsen sowie Inkasso- und Verfahrenskosten.
ABS-Abschleppdienst Marinescu ist berechtigt, die Forderung im eigenen Namen durchzusetzen.
Bei elektronischer Auftragserteilung erfolgt die Zession durch ausdrückliche Zustimmung im Online-Auftragsformular.
Dem Auftraggeber entstehen keine Abschleppkosten, sofern die Durchsetzung der Forderung nicht aus Gründen scheitert, die in dessen Verantwortungsbereich liegen (insbesondere fehlende Berechtigung oder mangelhafte Signalisation).
Die Forderung ist mit Rechnungsstellung fällig.
Erfolgt die Zahlung nicht innert der gesetzten Frist, tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein (Art. 102 Abs. 2 OR).
Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Schuldner einen Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR.
Bei Zahlungsverzug können angemessene Mahn- und Administrationskosten erhoben werden.
Erfolgt keine Zahlung, wird das gesetzliche Betreibungsverfahren eingeleitet. Sämtliche daraus entstehenden Kosten gehen zulasten des Schuldners.
Teilzahlungen werden zuerst auf Kosten, danach auf Verzugszinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Bis zur vollständigen Begleichung der rechtmässig entstandenen Forderung kann das Fahrzeug gestützt auf Art. 895 ZGB zurückbehalten werden.
Die Herausgabe erfolgt ausschliesslich an eine berechtigte Person:
Zur Legitimation sind vorzulegen:
Ohne ausreichende Legitimation erfolgt keine Herausgabe.
ABS-Abschleppdienst Marinescu haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ABS-Abschleppdienst Marinescu von Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern diese auf unzutreffende Angaben, fehlende Berechtigung oder mangelhafte Signalisation zurückzuführen sind.
ABS-Abschleppdienst Marinescu ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer beizuziehen.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und zur Durchsetzung der abgetretenen Forderungen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt Zürich als Gerichtsstand.
In der Schweiz ist das Abschleppen von unbefugt abgestellten Fahrzeugen auf privaten Parkplätzen zulässig. Die rechtliche Basis dafür bildet das Besitzschutzrecht (Art. 641 ZGB) sowie das Hausrecht des Grundeigentümers oder Mieters des Parkplatzes. Eine unbefugte Nutzung eines privaten Parkplatzes stellt eine Besitzesstörung dar, die berechtigt, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Vor dem Abschleppen wird der Vorfall genau dokumentiert:
Wenn möglich, versuchen wir, den Fahrzeughalter vor dem Abschleppen zu kontaktieren. Falls dies nicht gelingt oder der Halter das Fahrzeug nicht umgehend entfernt, erfolgt das Abschleppen.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben wird jedes abgeschleppte Fahrzeug der zuständigen Polizeibehörde gemeldet. So kann der Halter auf Nachfrage schnell informiert werden, wo sich sein Fahrzeug befindet und welche Massnahmen zur Freigabe erforderlich sind.
ABS Abschleppdienst nutzt eine Abtretung der Abschleppkosten an das Unternehmen, wodurch die Forderung direkt an den Fahrzeughalter oder Lenker gestellt wird. Der Auftraggeber hat somit keinerlei finanzielle Verpflichtungen und trägt keine Kosten für das Abschleppen des unbefugt abgestellten Fahrzeugs.
Sollte der Fahrzeughalter die Zahlung verweigern oder eine rechtliche Auseinandersetzung entstehen, übernimmt ABS Abschleppdienst die Klärung des Falls. Dank unserer langjährigen Erfahrung und professionellen Vorgehensweise sind wir bestens darauf vorbereitet, rechtliche Fragen effizient zu behandeln.
ABS Abschleppdienst arbeitet schnell, effizient und rechtskonform. Unsere Kunden profitieren von einer lückenlosen Dokumentation, einer reibungslosen Abwicklung und einer professionellen Kommunikation mit allen Beteiligten.
Durch unser bewährtes Kostenmodell entstehen für den Auftraggeber keinerlei Kosten. Die Forderung wird ausschliesslich gegenüber dem Fahrzeughalter oder Lenker geltend gemacht.
ABS Abschleppdienst – Ihr zuverlässiger Partner für sicheres und rechtssicheres Abschleppen von Fahrzeugen auf privaten Parkplätzen.
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Stand: Januar 2026